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Dienstag, 10. April 2012

Verwandeln Sie mit Gottes Hilfe Ihre Unmöglichkeiten in Möglichkeiten!

Wenn ich einem Berg gegenüberstehe, werde ich nicht aufgeben! Ich werde mich weiter bemühen, bis ich darüber klettern kann, einen Pass darüber finde, einen Tunnel darunter hindurch, oder ich harre einfach aus und verwandle den Berg in eine Goldmine -
mit Gottes Hilfe! Danke Reneherbothonline

Donnerstag, 5. Februar 2009

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn



Mein Vorschlag,aus über 12 Jahren Praktischer Erfahrung, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben.Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.!ACHTUNG!Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.Bitte beachten Sie----keine Anzahlung----bevor sie nicht das Grundbuch (Tapu ) mit ihren eingetragenen Namen in den Händen haben.Bitte lesen Sie auch hier meine anderen wichtigen Informationen für einen sicheren Immobilienerwerb in der Türkei.
Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.
Aus über 12 Jahren praktischer Erfahrung।Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.Finger weg von "notariellen Immobilien-Kaufverträgen", die nicht als "Vorvertrag" im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie.Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell »beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! Der Notar hat keinerlei Pflichten bei Immobilienkäufen, und tritt bei Immobilienkaufverträgen nur als Zeuge auf, und das auch nur, wenn Sie es wünschen.Ein "notarieller Immobilienkauf-Vertrag" wird nach dem türkischen Notargesetz zwar ebenfalls »öffentlich beurkundet«, ist aber nach dem Immobiliengesetz als »öffentliche Beurkundung« nur vor dem Notar und dem Käufer, aber (noch) nicht vor dem Grundbuchbeamten, gültig. Der Vertrag wird durch den Notar weder als Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen, noch gibt er dem Käufer Sicherheit für gezahlte Summen. Dieses Schriftstück ist keine Urkunde und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestätigt das Schreiben lediglich, dass Sie einen "notariell beglaubigten Immobilienkauf-Vertrag" abgeschlossen haben, der, gesetzlich gesehen, nur eine "unverbindliche Kaufabsicht" darstellt.Nur, wenn dieser durch öffentliche Beurkundung vor einem Notar »notariell beglaubigte Immobilien-Kaufvertrag« vor dem Grundbuchbeamten durch »Konversion« in eine »Auflassung mit Grundbucheintrag« und anschließender Aushändigung in Form des »Tapu« umgewandelt wurde, ist dieser Immobilien-Kaufvertrag rechtswirksam gültig. Das heißt für einen Immobilienkäufer:Eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar ist nach dem Notargesetz eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar, und daher als notariell beglaubigte »unverbindliche Kaufabsicht« solange gesetzlich gültig, bis diese Kaufabsicht entweder vor dem Grundbuchbeamten in einen »Vorvertrag« umgewandelt und im Grundbuch eingetragen, oder aber gleich als endgültiger Immobilienkaufvertrag in eine Auflassung umgewandelt und im Grundbuch eingetragen und danach als »Tapu« ausgehändigt wird. Die beglaubigte Ausfertigung eines »Immobilien-Kaufvertrages« durch einen Notar muss daher immer zunächst vor dem Grundbuchbeamten gewandelt und im Grundbuch als »Vorvertrag« eingetragen werden, um später als Auflassung (dokumentiert mit einem Tapu) gültig zu sein. Nur mit einer Eintragung als "Vorvertrag" im Grundbuch sichern Sie sich die von Ihnen gezahlten Gelder! Es handelt sich also bei der »öffentlichen Beurkundung« vor einem Notar und/oder beim Grundbuchamt um zwei völlig getrennte Vorgänge! Immobilieninteressenten.Bitte beachten sie in der Zukunft! Erst das Tapu,Grundbuch,dann das Geld!!!
Bitte leisten Sie auch keine Anzahlung,bevor Sie alles vor Ort selbst geprüft haben.
Türkei bleibt und ist ein wunderschönes Land, nur bitte beachten Sie, Sicherheit geht vor Gewinn.
Quelle; Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie,sie können den Beitrag kopieren




Sonntag, 13. April 2008

Das Magische Erfolgswort JETZT

Die Ausdrücke,morgen,nächste Woche,später,irgentwann eines schönen Tages sind sinnverwandt mit dem Versagenswort nie.
Viele Wünsche erfüllen sich nicht,weil wir sagen.Ich werde eines Tages damit anfangen,wärend wir sagen sollten: Ich fange jetzt damit an,jetzt gleich.
Wer in Begriffen wie jetzt sofort denkt,der schafft viel.
Doch wer in Begriffen wie irgentwann,später denkt,scheitert und versagt gewöhnlich.Vergessen Sie das nie.
Dankeschön an meine Familie,Freunde und Wegbegleiter.

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Rene Herboth

Wir loben immer die Technik auf den Menschen kommt es an.

Über mein Neuanfang bin ich dankbar.Ich bin immer wieder für Überraschungen gut.


Denn aussergewöhnliche Menschen bringen und zeigen immer wieder aussergewöhnliche Leistungen.

Ich glaube zutiefst daran, dass Menschen nur in einem Vertrauensklima sich entfalten und wachsen können.

PS.: und erhalten Sie sich immer die Möglichkeit offen, eine (vielleicht vorgefasste) Meinung wieder zu ändern....

Ich freue mich auf die Zeit die vor mir liegt, denn meine Erfolge sind immer wieder sichtbar.