Mittwoch, 10. Oktober 2007

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.


Albeni Bau Tourismus Handel & Industie Ltd.

Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.


Ausländer dürfen auch in Dörfern Immobilien kaufen, aber nur dort wo es einen öffentlich genehmigten Bebauungsplan gibt.

Grundsatz für den Kauf ist das Gegenseitigkeitsprinzip (das heißt türkische Staatsbürger müssen in dem Land des Ausländers, der kaufen will, auch Immobilien erwerben können)

Ausländische Handelsgesellschaften dürfen nur im Rahmen der Sondergesetze Immobilieneigentum erwerben.

Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Gemeinden und Fonds dürfen kein Immobilieneigentum erwerben.

Ausländische natürliche Personen dürfen bis zu 2.5 Hektar Eigentum erwerben. Die Regierung ist ermächtigt, die Grenze auf bis zu 30 Hektar zu erhöhen.

In diesen Gebieten können Sie keine Immobilien erwerben: Agrar- und Minengebiete, Bewässerungsgebiete, Flora und Fauna-Gebiete, Energieproduktionsgebiete

Das gesamte Eigentum von Ausländern an der Fläche einer Provinz darf 5/1000stel nicht überschreiten.

Ausländer dürfen außerdem in zivilen und militärischen Schutzgebieten, die ebenfalls durch Beschluss des Ministerrats festgelegt werden, keine Immobilien erwerben.


!! So sollte eine seriöse Kaufabwicklung aussehen !!

1) Kaufvertrag:----Bitte keine Anzahlung----

- Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen.


2) Vollmachterteilung:----Bitte keine Anzahlungen----

- Der Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht, mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen, Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten durchzuführen.

3) Beantragung der Eigentumsüberschreibung im Registeramt (Grundbuch/Tapuamt)
----Bitte keine Anzahlungen----

- Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern.

!ACHTUNG!
Die erfolgte Einreichung des Tapus macht Sie noch nicht zum offiziellen Eigentümer!


4) Eintragung ins Grundbuch (Tapu):Wenn sie ihr Grundbuch in den eigenen Händen halten und es ihnen im Grundbuchamt übersetzt wird,können sie bezahlen----bitte,nie vorher----aus über 10 Jahren praktischer Erfahrung----denn beachten sie bitte Punkt 3 hier,es dauert einige Zeit bis die Papiere aus Ismir wieder zurück sind.

----bitte keine Anzahlung----

Für die Eintragung sind erforderlich:
Für den Käufer:

• 2 neue Passbilder des Käufers
• 2 Ausweiskopien
• Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername
• !Neu! Steuernummer

Für den Verkäufer:

• 1 neues Passbild des Verkäufers
• 2 Ausweiskopien
• Adresse
• !Neu! Steuernummer


- Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis). Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden.

Mein Vorschlag,aus über 10 Jahren Praktischer Erfahrung, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben.Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.

Mit sonnigen Grüssen Rene Herboth

Rene Herboth

Wir loben immer die Technik auf den Menschen kommt es an.

Über mein Neuanfang bin ich dankbar.Ich bin immer wieder für Überraschungen gut.


Denn aussergewöhnliche Menschen bringen und zeigen immer wieder aussergewöhnliche Leistungen.

Ich glaube zutiefst daran, dass Menschen nur in einem Vertrauensklima sich entfalten und wachsen können.

PS.: und erhalten Sie sich immer die Möglichkeit offen, eine (vielleicht vorgefasste) Meinung wieder zu ändern....

Ich freue mich auf die Zeit die vor mir liegt, denn meine Erfolge sind immer wieder sichtbar.

Albeni Bau Tourismus Handel Industrie Ltd.

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.

Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.

Finger weg von "notariellen Immobilien-Kaufverträgen", die nicht als "Vorvertrag" im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie.

Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell »beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! Der Notar hat keinerlei Pflichten bei Immobilienkäufen, und tritt bei Immobilienkaufverträgen nur als Zeuge auf, und das auch nur, wenn Sie es wünschen.

Ein "notarieller Immobilienkauf-Vertrag" wird nach dem türkischen Notargesetz zwar ebenfalls »öffentlich beurkundet«, ist aber nach dem Immobiliengesetz als »öffentliche Beurkundung« nur vor dem Notar und dem Käufer, aber (noch) nicht vor dem Grundbuchbeamten, gültig. Der Vertrag wird durch den Notar weder als Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen, noch gibt er dem Käufer Sicherheit für gezahlte Summen. Dieses Schriftstück ist keine Urkunde und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestätigt das Schreiben lediglich, dass Sie einen "notariell beglaubigten Immobilienkauf-Vertrag" abgeschlossen haben, der, gesetzlich gesehen, nur eine "unverbindliche Kaufabsicht" darstellt.

Nur, wenn dieser durch öffentliche Beurkundung vor einem Notar »notariell beglaubigte Immobilien-Kaufvertrag« vor dem Grundbuchbeamten durch »Konversion« in eine »Auflassung mit Grundbucheintrag« und anschließender Aushändigung in Form des »Tapu« umgewandelt wurde, ist dieser Immobilien-Kaufvertrag rechtswirksam gültig. Das heißt für einen Immobilienkäufer:

Eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar ist nach dem Notargesetz eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar, und daher als notariell beglaubigte »unverbindliche Kaufabsicht« solange gesetzlich gültig, bis diese Kaufabsicht entweder vor dem Grundbuchbeamten in einen »Vorvertrag« umgewandelt und im Grundbuch eingetragen, oder aber gleich als endgültiger Immobilienkaufvertrag in eine Auflassung umgewandelt und im Grundbuch eingetragen und danach als »Tapu« ausgehändigt wird.

Die beglaubigte Ausfertigung eines »Immobilien-Kaufvertrages« durch einen Notar muss daher immer zunächst vor dem Grundbuchbeamten gewandelt und im Grundbuch als »Vorvertrag« eingetragen werden, um später als Auflassung (dokumentiert mit einem Tapu) gültig zu sein. Nur mit einer Eintragung als "Vorvertrag" im Grundbuch sichern Sie sich die von Ihnen gezahlten Gelder!

Es handelt sich also bei der »öffentlichen Beurkundung« vor einem Notar und/oder beim Grundbuchamt um zwei völlig getrennte Vorgänge!

Immobilieninteressenten.Bitte beachten sie in der Zukunft!

Erst das Tapu,Grundbuch,dann das Geld!!! Bitte leisten Sie auch keine Anzahlung,bevor Sie alles vor Ort selbst geprüft haben.

Türkei bleibt und ist ein wunderschönes Land,nur bitte beachten Sie,Sicherheit geht vor Gewinn.

Quelle;Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd.
Gepostet von Rene Herboth