Dienstag, 1. Mai 2012
Dienstag, 10. April 2012
Verwandeln Sie mit Gottes Hilfe Ihre Unmöglichkeiten in Möglichkeiten!
Wenn ich einem Berg gegenüberstehe, werde ich nicht aufgeben! Ich werde mich weiter bemühen, bis ich darüber klettern kann, einen Pass darüber finde, einen Tunnel darunter hindurch, oder ich harre einfach aus und verwandle den Berg in eine Goldmine -
mit Gottes Hilfe! Danke Reneherbothonline
mit Gottes Hilfe! Danke Reneherbothonline
Sonntag, 4. Oktober 2009
Albeni Bau Tourismus Handel Industrie Ltd. Seit.5/1997 Rene Herboth
Albeni Bau, Tourismus, Handel, Industrie Ltd. ist seit über 12 Jahren vor Ort und kauft und verkauft Türkei Immobilien.
Das Unternehmen wird mit dem Fokus auf die Direktansprache & Kontakte,eigenständig geführt. Die Branchenschwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Immobilien,Tourismus und Handel, sowie im Bereich Auswandern.
Die Vor und Nachteile werden gezielt persönlich von Rene Herboth
Geschäftsführender Gesellschafter vorgestellt.
Mein praktisches Wissen & Zeigen soll ihr Vorteil sein.
Erfolgreiche Menschen lernen von den Erfahrungen der anderen.
Denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht.
http://tuerkei-immobilien.blogspot.com/
Das Unternehmen wird mit dem Fokus auf die Direktansprache & Kontakte,eigenständig geführt. Die Branchenschwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Immobilien,Tourismus und Handel, sowie im Bereich Auswandern.
Die Vor und Nachteile werden gezielt persönlich von Rene Herboth
Geschäftsführender Gesellschafter vorgestellt.
Mein praktisches Wissen & Zeigen soll ihr Vorteil sein.
Erfolgreiche Menschen lernen von den Erfahrungen der anderen.
Denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht.
http://tuerkei-immobilien.blogspot.com/
Samstag, 26. September 2009
Rene Herboth MILLIONEN SPENDE
Ein Deutscher Mann, Rene Herboth bereitet eine zivilrechtliche Millionenklage in der Türkei vor, gemeinsam mit seinem Anwalt Murat Adali und seinem Dolmetscher Ayhan Bulut, in Höhe von 4.500 000 Euro, wegen Verleumdung, an seine Firma Albeni Bau Tourismus Handel Industrie Ltd & Neu an Rene Herboth.
Das ist einmalig in der Geschichte der Türkei.
Nur das besonder Rene Herboth spendet den grössten Teil dieser Gelder für türkische obdachlose Kinder, sobald dieses Geld auf Treuhandkonten liegt.
http://picasaweb.google.com/reneherboth/MillionenklageRAMuratAdaliVDAyhanBulutReneHerbothAlanya#
Das ist einmalig in der Geschichte der Türkei.
Nur das besonder Rene Herboth spendet den grössten Teil dieser Gelder für türkische obdachlose Kinder, sobald dieses Geld auf Treuhandkonten liegt.
http://picasaweb.google.com/reneherboth/MillionenklageRAMuratAdaliVDAyhanBulutReneHerbothAlanya#
Donnerstag, 5. Februar 2009
Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn
Mein Vorschlag,aus über 12 Jahren Praktischer Erfahrung, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben.Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.!ACHTUNG!Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.Bitte beachten Sie----keine Anzahlung----bevor sie nicht das Grundbuch (Tapu ) mit ihren eingetragenen Namen in den Händen haben.Bitte lesen Sie auch hier meine anderen wichtigen Informationen für einen sicheren Immobilienerwerb in der Türkei.
Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.
Aus über 12 Jahren praktischer Erfahrung।Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.Finger weg von "notariellen Immobilien-Kaufverträgen", die nicht als "Vorvertrag" im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie.Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell »beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! Der Notar hat keinerlei Pflichten bei Immobilienkäufen, und tritt bei Immobilienkaufverträgen nur als Zeuge auf, und das auch nur, wenn Sie es wünschen.Ein "notarieller Immobilienkauf-Vertrag" wird nach dem türkischen Notargesetz zwar ebenfalls »öffentlich beurkundet«, ist aber nach dem Immobiliengesetz als »öffentliche Beurkundung« nur vor dem Notar und dem Käufer, aber (noch) nicht vor dem Grundbuchbeamten, gültig. Der Vertrag wird durch den Notar weder als Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen, noch gibt er dem Käufer Sicherheit für gezahlte Summen. Dieses Schriftstück ist keine Urkunde und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestätigt das Schreiben lediglich, dass Sie einen "notariell beglaubigten Immobilienkauf-Vertrag" abgeschlossen haben, der, gesetzlich gesehen, nur eine "unverbindliche Kaufabsicht" darstellt.Nur, wenn dieser durch öffentliche Beurkundung vor einem Notar »notariell beglaubigte Immobilien-Kaufvertrag« vor dem Grundbuchbeamten durch »Konversion« in eine »Auflassung mit Grundbucheintrag« und anschließender Aushändigung in Form des »Tapu« umgewandelt wurde, ist dieser Immobilien-Kaufvertrag rechtswirksam gültig. Das heißt für einen Immobilienkäufer:Eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar ist nach dem Notargesetz eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar, und daher als notariell beglaubigte »unverbindliche Kaufabsicht« solange gesetzlich gültig, bis diese Kaufabsicht entweder vor dem Grundbuchbeamten in einen »Vorvertrag« umgewandelt und im Grundbuch eingetragen, oder aber gleich als endgültiger Immobilienkaufvertrag in eine Auflassung umgewandelt und im Grundbuch eingetragen und danach als »Tapu« ausgehändigt wird. Die beglaubigte Ausfertigung eines »Immobilien-Kaufvertrages« durch einen Notar muss daher immer zunächst vor dem Grundbuchbeamten gewandelt und im Grundbuch als »Vorvertrag« eingetragen werden, um später als Auflassung (dokumentiert mit einem Tapu) gültig zu sein. Nur mit einer Eintragung als "Vorvertrag" im Grundbuch sichern Sie sich die von Ihnen gezahlten Gelder! Es handelt sich also bei der »öffentlichen Beurkundung« vor einem Notar und/oder beim Grundbuchamt um zwei völlig getrennte Vorgänge! Immobilieninteressenten.Bitte beachten sie in der Zukunft! Erst das Tapu,Grundbuch,dann das Geld!!!
Bitte leisten Sie auch keine Anzahlung,bevor Sie alles vor Ort selbst geprüft haben.
Türkei bleibt und ist ein wunderschönes Land, nur bitte beachten Sie, Sicherheit geht vor Gewinn.
Quelle; Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie,sie können den Beitrag kopieren
Sonntag, 11. Mai 2008
Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang
1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.
2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu
3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!
Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH
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Wichtiger Anhang von;
Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd, ist die Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 11 Jahren.
Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind.
Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.
Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann,bzw sich an einen Unternehmen vor Ort bezteiligen kann bitte ich sie, kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.
Und das Allerbeste , lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen,
bevor sie 1 euro Anzahlen.In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.
Rene Herboth,Geschäftsführender Gesellschafter Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd. 08.05.2008
Sie dürfen meinen Artikel kopieren
2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu
3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!
Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH
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Wichtiger Anhang von;
Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd, ist die Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 11 Jahren.
Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind.
Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.
Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann,bzw sich an einen Unternehmen vor Ort bezteiligen kann bitte ich sie, kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.
Und das Allerbeste , lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen,
bevor sie 1 euro Anzahlen.In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.
Rene Herboth,Geschäftsführender Gesellschafter Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd. 08.05.2008
Sie dürfen meinen Artikel kopieren
Mittwoch, 30. April 2008
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